Heidi Wäldele
30. March 2026
Etwa 2 Jahre nach der Fertigstellung unseres Badezimmers kam es zu einem erheblichen Wasserschaden. Das Wasser trat im unteren Badbereich aus, weshalb zunächst ein Problem mit der Sanitärinstallation vermutet wurde. Im Zuge der Schadensanalyse wurden die Fliesen der bodengleichen Dusche entfernt. Dabei stellte sich heraus, dass zusätzlich zu den vermuteten Sanitärproblemen auch gravierende Mängel bei der Fliesen- und Abdichtungsarbeit vorlagen. Das Abdichtungsvlies wurde nicht- wie fachlich vorgeschrieben- überlappend, sondern Stoß an Stoß verlegt. Zudem wurde es unter der bodengleichen Dusche nicht ausreichend hochgezogen - es reichte nur wenige Zentimeter die Wand hoch. Laut unabhängigem Gutachter kann diese fehlerhafte Ausführung langfristig zu Undichtigkeiten und weiteren Wasserschäden führen. Auch im Bereich der Wasseranschlüsse fehlten die vorgeschriebenen Abdichtungsmanschetten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Wand hinter der Dusche einen Höhenunterschied von 5 cm aufweist, der bei der Fliesenverlegung nicht ausgegliechen wurde. Aufgrund dieser Unebenheit konnten die Fliesen nicht plan verlegt werden, wodurch an vielen Stellen nur unzureichend Fliesenkleber aufgetragen wurde. Das beeinträchtigt die Haftung der Fliesen und kann laut Gutachter langfristig zu Ablösungen führen. Zusätzlich zeigt sich, dass rund um das Fenster bzw. Fensterbank keine Abdichtungsmasse und kein Fliesenkleber vorhanden waren - auch hier fehlte eine fachgerechte Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Als Konsequenz mussten sämtliche Fliesen im Duschbereich entfernt und der gesamte Bereich vollständig neu aufgebaut werden. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte die mangelhafte handwerkliche Ausführung. Obwohl sich der Schaden noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ereignete, lehnt die ausführende Firma Pfalzer GmbH bisher eine Übernahme der nicht durch das Gutachten abgededeckten Restkosten ab.